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Nach den Arbeiten der Berufungskommission zur Nachbesetzung des Lehrstuhls für Dogmatische Theologie (judit-online hat anlässlich der „Woche der Dogmatik “ ja ausführlich berichtet) hat das Rektorat für den Erstgereihten, Prof. Dr. Marcello Neri, beim Erzbischof um die Erteilung des nihil obstat, also der kirchlichen Zustimmung zur Berufung, angefragt. Soweit ist das nichts Besonderes und dem Vernehmen nach soll Kardinal Schönborn bereits seine Zustimmung signalisiert haben. Letzte Woche jedoch wurden die Verantwortlichen der Katholisch-Theologischen Fakultät von der Bildungskongregation überrascht.
Wie Prof. Neri in seiner Vorlesung bekanntgegeben hat, wird ihm von römischer Seite das nihil obstat nicht erteilt werden. Das überraschte umso mehr, da Prof. Neri bekanntermaßen bereits eine Professur in Bologna innehat und von ihm als Priester der römisch-katholischen Kirche wohl schwerlich zu behaupten sein wird, dass seine Lebensführung der kirchlichen Lehre entgegensteht. Seinen eigenen Ausführungen zufolge bezieht sich das negative Gutachten weder auf seine wissenschaftliche Tätigkeit, noch auf ein Anzweifeln seiner Rechtgläubigkeit. Ein Bericht über die Vorgänge wird in der nächsten Ausgabe von theologien schon nächste Woche erscheinen.
Die weiteren Vorgehensweisen Der Dekan der Fakultät, Univ.-Prof. Dr. Martin Jäggle, hat bereits ein Gespräch mit dem Großkanzler der Fakultät, Erzbischof Dr. Christoph Kardinal Schönborn geführt, und ihm gegenüber den Standpunkt der Fakultät deutlich gemacht, dass es auch aufgrund des Gutachtens keine Bedenken gegenüber der Wissenschaftlichkeit und Rechtgläubigkeit von Prof. Neri geben kann. Alle weiteren Bemühungen verlaufen derzeit hinter der Öffentlichkeit, um den Verhandlungsprozess möglichst nicht zu stören. Seit heute haben sich neue Entwicklungen ergeben, die angekündigte Unterschriftenliste ist daher vorläufig eingestellt. Dennoch wird die Wiener Studierendenvertretung bei Gelegenheit das Gespräch mit Kardinal Schönborn suchen. Sollte sich an der Situation weiterhin nichts ändern, behalten wir uns auch vor, die Unterstützungserklärung erneut aufzulegen.
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