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Die Studienvertretungen (StV) sind das Studierendenvertretungsorgane der einzelnen Studienrichtungen. Ihre Zuständigkeit ist die Vertretung der Studierenden hinsichtlich einzelner Studienrichtungen und Studienprobleme.

Was sind die Studienvertretungen?
Die StVen vertreten die Anliegen und Interessen der Studierenden vor Ort gegenüber den Einrichtungen, die für die Abwicklung des Studiums zuständig sind. Zu Deutsch: Die Studienvertretungen sind für dich "offiziell" die Anlaufstelle, wenn universitär bedingte Probleme mit deiner Studienrichtung hast. Praktisch ist deine Studienvertretung zuständig für:
  • Die Beratung zu deinem Studium (vom Rechtlichen bis zum Praktischen)
  • Die Interessensvertretung zu deinem Studium gegenüber der Fakultät (also wortwörtliche Studierendenvertretung)
Die Studienvertretungen werden alle zwei Jahre bei den universitätsweiten ÖH-Wahlen gewählt. Je nach Studierendenzahl einer Studienvertretung bekommt eine StV drei oder fünf Mandate. Die einzelnen Studienvertretungen sind jeweils einer Fakultätsvertretung zugeordnet - in unserem Fall die Fakultätsvertretung Katholische Theologie. Derzeit gibt es an der der Fakultätsvertretung Katholische Theologie zugeordnet vier Studienvertretungen:

StV Katholische Fachtheologie/Lehramt Religion

  • Harald Prenninger (Vorsitzender)
  • Anna-Sophia Lichtenegger
  • fr. Matthäus Stuphann OPraem
  • Anna Bachofner
  • DI Justyna Okolowicz

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StV Katholische Religionspädagogik

  • Magdalena Gratzer (Vorsitzende)
  • Verena Fink
  • Thomas Hofstätter



rw

StV Religionswissenschaft

  • Sanna Plieschnegger (Vorsitzende)
  • Astrid Mattes
  • Georg Zippenfenig



doktorat

StV Doktorat Katholische Theologie

  • Mag. Cornelia Gottschamel (Vorsitzende)
  • Mag. Rudolf Kaisler
  • Mag. Manuela Ulrich



Was machen die Studienvertretungen?

Da die Fakultätsvertretung an unserer Fakultät die Integrativorganisation aller Studienvertretungen darstellt, sind die Aufgaben der StVen meistens eher formelle. Grundsätzlich sind die StVen für die Betreuung der Beratung und der Vertretung zu den einzelnen Studienrichtungen zuständig. Durch ihr ÖH-Mandat haben die MandatarInnen der Studienvertretungen außerdem größere rechtliche Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung. Eine Ausnahme bildet außerdem die Studievertretung Religionswissenschaft - sie ist vor allem deshalb stärker eigenständig, weil ihr Bereich der Beratung und Vertretung mit einer eigenen Studienrichtung, die von den theologischen Studienrichtungen zu trennen ist, ein anderer ist als der gemeinsame der theologischen Studienvertretungen. So muss die StV Religionswissenschaft etwa mehreren - auch nicht-theologischen - Instituten gegenüber Vertretungsaufgaben wahrnehmen.

 

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